Ausgezeichnete Lehrbetriebe
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Transparenz als Voraussetzung für eine hohe Akzeptanz der Auszeichnung

Die Initiative "Ausgezeichneter Lehrbetrieb" richtet sich an Ausbildungsbetriebe, die in der Ausbildung ihrer Lehrlinge einen überdurchschnittlichen Qualitätsstandard nachweisen.

Definiert wird diese Qualität in der Lehrlingsausbildung durch Einstiegskriterien und Bewertungskriterien, die eine transparente und objektivierbare Bewertung gewährleisten sollen.

Einstiegskriterien:

Ausbildungsbetriebe, die sich um die Auszeichnung bewerben, müssen die Einstiegskriterien jedenfalls erfüllen. Ist dies nicht der Fall, kann eine Auszeichnung nicht verliehen werden. Eine zeitgemäße Ausbildung der Lehrlinge ist in diesem Zusammenhang ebenso wichtig, wie der Nachweis einer Ausbildungsplanung, die Einhaltung wesentlicher einschlägiger gesetzlichen Bestimmungen sowie ein überdurchschnittliches Qualitätsniveau als Ziel in der Ausbildung.

Bewertungskriterien:

Die Bewertungskriterien beinhalten wesentliche Faktoren, die aus Sicht jener Institutionen, die die Initiative "Ausgezeichneter Lehrbetrieb" mittragen, in ihrer Gesamtheit eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Betrieb ausmachen. Kriterien, die sich der Vermittlung von Ausbildungsinhalten widmen, sind dabei ebenso von Bedeutung, wie der Erfolg in der Lehrlingsausbildung, das besondere Engagement für lernschwache oder benachteiligte Jugendliche oder die Weiterbildung der für die Ausbildung im Betrieb verantwortlichen Personen.

Jedem Bewertungskriterium ist eine höchstmöglich erreichbare Punkteanzahl zugeordnet. Werden von einem Ausbildungsbetrieb alle Kriterien zur Gänze erfüllt, können maximal 22 Punkte vergeben werden; die Verleihung einer Auszeichnung setzt das Erreichen von zumindest 15 Punkten voraus.

Ausgezeichnete Lehrbetriebe – Unverzichtbare Garanten für Qualität in der Lehrlingsausbildung
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